Dipl. - Ing. Jörg Czerwonka, Büro für Landschafts- und Gartenarchitektur + Umweltentwicklung

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GRUNDLAGENERMITTLUNG

Klären der Aufgabenstellung, wie beispielsweise, was überhaupt gebaut oder geändert werden soll und wie die Art der Nutzung vorgesehen ist. Weiterhin besteht Klärungsbedarf, ob die Baumaßnahme in einem Abschnitt durchgeführt oder in mehrere (z. B. aus Kostengründen) aufgeteilt werden soll sowie wann Baubeginn und Fertigstellung vorgesehen ist und ob eine Beantragung von Fördermitteln in Betracht kommt.

Beratung, welche Grundleistungen und gegebenenfalls welche besonderen Leistungen (wie z. B: Bestandsaufnahme) erforderlich werden für das Bauvorhaben.

Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich beteiligter Sonderfachleute, beispielsweise für umfangreiche Vermessungaufgaben oder/ und zur Baugrundanalyse oder für statische Berechnungen.

Zusammenfassung der Besprechungsergebnisse und Vereinbarungen in Aktenvermerken, auf die weitere Maßnahmen und Entscheidungen aufgebaut werden können.